Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Wann gelten diese AGB?
- Die HR Buddys GmbH, Schottmüllerstr. 20a, 20251 Hamburg („HR Buddys“) ist eine Tech-Plattform zur Unterstützung von vornehmlich innovativen und aufstrebende Unternehmen beim Aufbau ihrer Unternehmensstruktur im Bereich des Personalwesens.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen HR Buddys und ihren Kunden, gleich ob diese schriftlich oder in Textform (etwa über eine Online-Plattform) geschlossen werden.
- HR Buddys hat das Recht, diese AGB zu überarbeiten und zu verändern. Auf die Änderungen weist HR Buddys die Auftraggeberin mit einem Vorlauf von 4 Wochen hin. Sofern die Auftraggeberin nicht binnen 2 Wochen zumindest in Textform widerspricht, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf diesen Mechanismus weist HR Buddys hin.
- Was macht HR Buddys für euch?
- HR Buddys bietet über eigene und eingebundene Softwarelösungen als Software-as-a-Service (SaaS) sowie Leistungspakete von Dritten die Möglichkeit, HR-Prozesse im Unternehmen des Kunden zu bearbeiten.
- Soweit nicht anders vereinbart, bietet HR Buddys ausschließlich Softwarelösungen, Leistungspakete und fest definierte und zu weiten Teilen automatisierte Abläufe zur Bearbeitung von HR Geschäftsprozessen an. Eine Abweichung von den Geschäftsprozessen ist zur Qualitätssicherung sowie zur Sicherstellung der Erfüllung aller regulatorischen Anforderungen an die Personalverwaltung nicht möglich.
- Eine persönliche Beratungsleistungen erbringt HR Buddys, wo dies ausdrücklich vereinbart ist. Typischerweise wird dies über sog. Tickets dargestellt, mittels derer der Kunde Kontakt mit HR Buddys aufnimmt.
- Der Leistungsumfang bestimmt sich nach dem jeweils gebuchten Leistungspaket. Die Beschreibung des Leistungspakets ist Bestandteil eines jeden Vertrags.
- Wir sind die HR Buddys eurer gesamten Belegschaft!
- HR Buddys betreut stets alle sozialversicherungspflichtigen und geringfügig beschäftigten Angestellten der Auftraggeberin. Freie Mitarbeiter und Subunternehmer werden nicht von HR Buddys betreut. Verändert sich die Anzahl der Mitarbeiter während der Laufzeit des Vertrags, wird die Leistung automatisch auf die entsprechende Mitarbeiterzahl angepasst.
- Die Auftraggeberin kann jederzeit gebuchte Leistungspakete auf die nächsthöhere Stufe erweitern. Eine Herabstufung des Leistungspakets ist nur in Abstimmung mit HR Buddys möglich.
- Wir brauchen eure Mitarbeit!
- HR Buddys ist vor allem eine Tech-Plattform. Die zur Nutzung der Leistungen von HR Buddys notwendige Infrastruktur hält die Auftraggeberin vor.
- Die Auftraggeberin kann mittels der Leistungen von HR Buddys ihre HR Prozesse bearbeiten. Die Auftraggeberin bleibt zu jeder Zeit verantwortlich für die ordnungsgemäße Erfüllung aller Pflichten in Bezug auf die HR Prozesse; HR Buddys ist lediglich eine Unterstützung bei der Pflichterfüllung.
- Soweit nicht anders vereinbart, wird HR Buddys nicht Dritten gegenüber als Vertreter der Auftraggeberin auftreten, insbesondere nicht Verträge mit Wirkung für oder gegen die Auftraggeberin abschließen.
- Soweit die Leistungen von HR Buddys einer Zu- oder Mitarbeit durch die Auftraggeberin bedürfen, wird die Auftraggeberin die erforderlichen Informationen und Daten sowie den Zugang zu diesen Daten unverzüglich zur Verfügung stellen.
- HR Buddys erbringt insbesondere keine steuerberatenden, rechtsberatenden oder sozialversicherungsberatenden Dienstleistungen. Soweit Vorschläge und Abläufe in diesem Zusammenhang angeboten werden, sind dies reine Arbeitsentwürfe zur Vorlage, Prüfung und Abgabe durch die Geschäftsführung der Auftraggeberin.
- Soweit HR Buddys anderen Dienstleistern zuarbeitet, etwa einem Steuerberater, stellt die Auftraggeberin den Kontakt her und stellt sicher, dass der Austausch aufrechterhalten bleibt.
- Die Auftraggeberin hat HR Buddys über Neuigkeiten und Tatsachen unverzüglich zu informieren, die die Vertragsdurchführung und Leistungserbringung HR Buddys betreffen. Hierzu zählen insbesondere Personalveränderungen, der Inhalt von Postverkehr und ähnlichen wichtigen Informationen sowie jegliche Veränderungen aufseiten der Auftraggeberin, die zu einer Veränderung der Durchführung dieses Vertrags führen oder führen können.
- So arbeitet HR Buddys für euch!
- HR Buddys stellt Software und Konzepte für die Bearbeitung von HR Prozessen durch die Auftraggeberin zur Verfügung. In diesem Zusammenhang schuldet HR Buddys Zugang und Nutzungsmöglichkeit der Leistungsbestandteile. HR Buddys behält sich vor, einzelne Bestandteile der Leistungen jeweils auszutauschen, soweit der Auftraggeberin dadurch kein unangemessener Nachteil entsteht.
- Soweit HR Buddys persönlich für die Auftraggeberin tätig wird, geschieht dies in Form von Dienstleistungen. Erfolge verspricht HR Buddys nicht.
- HR Buddys stellt seine Leistungen mit angemessener Verfügbarkeit zur Verfügung. Sowohl die Softwarelösungen als auch die persönlichen Beratungen erfolgen zeitnah.
- HR Buddys erbringt die Beratungsleistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand bewährter Technik.
- HR Buddys bedient sich bei der Leistungserbringung zum Teil Partnern. Diese Partner werden von HR Buddys sorgfältig ausgewählt. HR Buddys kann statt des konkreten Partners jederzeit nach billigem Ermessen einen gleichwertigen Ersatz in die Leistungserbringung einbeziehen.
- Zusätzliche Leistungen, die nicht im Rahmen des bestellten Leistungspakets enthalten sind, erbringt HR Buddys nach gesonderter Beauftragung in mündlicher oder Textform. HR Buddys weist die Auftraggeberin darauf hin, dass es sich um zusätzliche Leistungen handelt, die auch gesondert vergütet werden.
- Eure Gegenleistung für HR Buddys!
- HR Buddys erhält für das beauftragte Leistungspaket den angegebenen Preis pro Mitarbeiter („Regelvergütung“). Bei einem Wechsel in ein umfänglicheres Leistungspaket bemisst sich die Vergütung entsprechend.
- Die Regelvergütung wird pro angefangenen Monat pro Mitarbeiter der Auftraggeberin abgerechnet, ein- und austretende Mitarbeiter werden in dem Monat ihres Ein- bzw. Austritts jeweils voll berechnet.
- Die Regelvergütung ist fällig im Voraus und spätestens am dritten Werktag jedes Monats auf das Konto HR Buddys zu leisten (Zahlungseingang).
- Soweit die Auftraggeberin wesentliche Zuarbeit oder Mitwirkung trotz Hinweis zumindest in Textform nicht oder verzögert erbringt und dies einen unverhältnismäßigen Mehraufwand für HR Buddys bedingt, kann HR Buddys den Mehraufwand als kostenpflichtige Sonderleistung abrechnen.
- Beauftragte Tätigkeiten, die nicht im gebuchten Leistungspaket enthalten sind, berechnet HR Buddys ebenfalls als Sonderleistungen.
- Sonderleistungen rechnet HR Buddys jeweils zum aktuell auf der Internetseite veröffentlichten Stundensatz bei einem Abrechnungsmodus von angefangenen Viertelstunden ab.
- HR Buddys wird in der Regel quartalsweise unter Angabe und Bezeichnung der ausgeführten Tätigkeiten und getätigten Aufwendungen für die Sonderleistungen Rechnung stellen.
- Sonderleistungen sind 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Die Preise können seitens HR Buddys jeweils mit einer Ankündigungszeit von 4 Monaten zum Monatsende angepasst werden. Während der Festlaufzeit ist keine Preisanpassung möglich. Die Preisänderung wird mit Mitteilung der Preisanpassung an die Auftraggeberin zumindest in Textform wirksam.
- So lange können wir miteinander rechnen!
- Der Vertrag beginnt ab seiner Unterzeichnung und läuft auf zunächst ein Jahr.
- Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf des ersten Jahres auf unbestimmte Zeit, wobei jede Partei berechtigt ist, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen.
- Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Vertrag im ersten Vertragsjahr mit einer Frist von einem Monat gegen Zahlung eines Abstands frei zu kündigen. Der Abstand beträgt vier reguläre Monatsbeträge. Der Kündigungsbetrag verringert sich um jeweils einen Monatsbetrag, wenn der Vertrag länger als 3, 6 oder 9 Monate läuft, (d.h. ab dem 4. Monat wird ein Kündigungsbetrag von 3 Monatsbeträgen, ab dem 7. Monat ein Kündigungsbetrag von 2 Monatsbeträgen fällig).
- Jede Kündigung bedarf der zumindest der Textform.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei mit der Hauptleistungspflicht aus diesem Vertrag mehr als einen Monat im Verzug ist,
- Wie wir auseinander gehen
- HR Buddys hat nach Vertragsbeendigung, insbesondere nach Begleichung aller ausstehenden Zahlungen durch die Auftraggeberin, alle Unterlagen, Urkunden, Aufzeichnungen, Notizen, Entwürfe oder hiervon gefertigte Durchschriften oder Kopien, gleich auf welchem Datenträger, unaufgefordert an die Auftraggeberin zurückzugeben. Ihr steht an diesen Unterlagen sodann kein Zurückbehaltungsrecht zu. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen, soweit die Aufbewahrung nicht weiter vorgeschrieben oder sachlich gerechtfertigt ist.
- Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Die Auftragnehmer hat der Auftraggeberin auf deren Wunsch die Löschung schriftlich zu bestätigen.
- Einstehen, wenn es mal nicht klappt
- HR Buddys haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und im Umfang einer übernommenen Garantie. Sie haftet auch für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
- Bei fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung HR Buddys der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
- Eine weitergehende Haftung HR Buddys besteht nicht.
- Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen von Mitarbeitern, Vertretern und Organen HR Buddys sowie ihrer Erfüllungsgehilfen.
- So gehen wir mit euren Daten und vertraulichen Informationen um
- Die Auftraggeberin stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten ihres Unternehmens unter Einschluss von personenbezogenen Daten zu, soweit sie im Rahmen der Leistungserbringung erforderlich sind. HR Buddys wird bei der Erbringung ihrer Leistungen alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten beachten. Die Basis hierfür ist der gesondert zu unterzeichnende Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
- Die Parteien werden den Inhalt dieses Vertrages und alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und vertraulichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder seiner Durchführung über die jeweils andere Partei erhalten, vertraulich behandeln und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der anderen Partei Dritten zugänglich machen. Pressemitteilungen und andere Veröffentlichungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bedürfen der vorherigen Zustimmung der anderen Partei. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit ein Vertragspartner aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder einer vollziehbaren Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde zur Offenlegung verpflichtet ist. Die betroffene Partei wird jedoch auch in einem solchen Fall – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und soweit den Umständen nach möglich – die andere Partei im Voraus informieren und den Inhalt der Erklärung mit diesem abstimmen.
- Was sonst noch zu regeln ist
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie ein Verzicht auf ein Recht aus diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis gemäß diesem Absatz.
- Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrags als ungültig erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die ungültige Bestimmung durch diejenige gesetzlich zulässige zu ersetzen, die den Zweck der ungültigen Bestimmung, insbesondere das, was die Parteien gewollt haben, in der weitestgehend möglichen Annäherung erreicht. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.
- Für jede Mitteilung, Erklärung und andere Kommunikation, die nach diesem Vertrag schriftlich erfolgen muss, genügt für deren wirksame Abgabe, soweit nicht ausdrücklich anderweitig bestimmt, die Übermittlung einer unterzeichneten Erklärung als PDF-Kopie oder sonstige elektronische Kopie per E-Mail.
- Soweit nicht in diesem Vertrag oder in zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorgesehen ist, ist keine Partei berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des anderen Vertragspartners seine Rechte aus diesem Vertrag an einen Dritten ganz oder teilweise abzutreten oder sonst zu übertragen.
- Dieser Vertrag begründet keine Rechte Dritter. Dieser Vertrag begründet keine Art von Gesellschaft zwischen den Parteien oder gesellschaftsgleicher Pflichten.
- Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des Kollisionsrechts anwendbar.
- Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg, soweit dies zulässig vereinbart werden kann.
Stand: Februar 2023